Mieterhöhungen im preisfreien Wohnraum
(Skript)
Dieses Skript beschreibt ausgewählte Mieterhöhungen im preisfreien Wohnraum (insbesondere Anpassung an die Ortsübliche Vergleichsmiete).
Hinweis: Mieterhöhungen nach baulichen Maßnahmen (§ 559 BGB) finden Sie hier.
Hinweis: Mieterhöhungen im preisgebundenen Wohnraum finden Sie hier.
Stichworte:
§ 558 BGB, ortsübliche Vergleichsmiete, Mietspiegel, qualifizierter Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnung, Mieterhöhung durch Vereinbarung, Sonderkündigungsrecht, Änderungskündigung (Verbot), Zustimmung, Klage, Begründung, Staffelmiete, Indexmiete, Mietpreisüberhöhung, Wucher
Skriptinfo
Stand: | 09.08.2023 | Seiten/ Blätter | 23/ 28 |
1 DIE MIETE IM PREISFREIEN WOHNRAUM
1.1 Die Entwicklung des Mietpreisrechtes
1.1.1 Die Entwicklung des Mietpreisrechtes in den alten Bundesländern sowie seit 1998 Gesamtdeutschland
1.1.2 Sonderfall West - Berlin
1.1.3 Die Entwicklung des Mietpreisrechtes in den neuen Bundesländern
1.2 Grundsätzliches
1.2.1 Verbot der Änderungskündigung
1.2.2 Der Anwendungsbereich
1.2.3 Der Ausschluss der Mieterhöhung
1.2.4 Keine Mietpreisbremse Bei Mieterhöhungen
2 DIE EINZELNEN MIETERHÖHUNGEN
2.1 Mieterhöhung durch Vereinbarung (§ 557 Abs. 1 BGB)
2.2 Staffelmiete (§ 557a BGB)
2.2.1 Verwirkung des Anspruchs
2.2.2 Fehler im Zusammenhang mit Staffelmieten:
2.2.3 Mietpreisbremse bei Staffelmieten
2.3 Indexmiete (§ 557b BGB)
2.3.1 Mietpreisbremse bei Indexmieten
2.4 Mieterhöhung nach § 558 bis 558e BGB (Erhöhung bis an die ortsübliche Vergleichsmiete)
2.4.1 Materielle (inhaltliche) Anforderungen an die Mieterhöhung nach § 558 BGB
2.4.1.1 Die Miete ist seit 15 Monaten unverändert (§ 558 Abs. 1 BGB)
2.4.1.2 Die verlangte Miete übersteigt die üblichen Entgelte nicht (§ 558 Abs. 2 BGB)
2.4.1.3 Die Miete wurde innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht („Kappungsgrenze“) (§ 558 Abs. 3 BGB)
2.4.1.4 Zeitliche Zusammenhänge
2.4.1.5 Beispiel für die Berechnung des Erhöhungsbetrages
2.4.2 Formale Anforderungen an die Mieterhöhung nach § 558 BGB
2.4.2.1 Textform (§ 558a Abs. 1 BGB)
2.4.2.2 Begründung (§ 558a Abs. 1BGB)
2.4.2.3 Bestimmter Betrag
2.4.2.4 Absender und Adressat
2.4.3 Wirksamwerden der Mieterhöhung
2.4.4 Reaktionsmöglichkeiten des Mieters
2.4.4.1 Die Zustimmung des Mieters
2.4.4.2 Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB)
2.4.4.3 Kein Widerrufsrecht
2.4.5 Klage auf Zustimmung durch den Vermieter
2.4.6 Weiteres zur Mieterhöhung nach § 558 BGB
2.4.6.1 Fristen bei der Anwendung von § 558 BGB
2.4.6.2 Die theoretische Entwicklung des Mietzinses bei Anwendung von § 558 BGB auf längere Sicht
2.4.6.3 Keine direkte Mietpreisbremse bei Erhöhungen nach § 558 BGB
3 ÜBERHÖHTE MIETEN
3.1 Die ordnungswidrige Mietpreisüberhöhung
3.2 Der Wucher
4 NEUVERTRAGSMIETEN
QUELLENVERZEICHNIS
IMPRESSUM
Ergänzung um u.a.:
- Kombination von Begründungsmitteln durch das Gericht (BGH 25. Oktober 2022)
- Keine Anwendung der Mietpreisbremse auf Mieterhöhungen während des Mietverhältnisses (BGH 28.09.2022)
Ergänzung um u.a.:
- Mietspiegelreformgesetz und Mietspiegelverordnung
Ergänzung um u.a.:
- Absenkung des Erhöhungsbetrages in der Zustimmungsklage (Berücksichtigung des BGH Urteil vom 06. April 2022)
Ergänzung um u.a.:
- Ergänzungen zur Indexmiete nach § 557b BGB (Berücksichtigung des BGH Urteil vom 26. Mai 2021)
Ergänzung um u.a.:
- Berücksichtigung des Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraumes für die ortsübliche Vergleichsmiete zum 01.01.2020
- BGH Entscheidung: Beweislast der tatsächlichen Wohnungsgröße
- BGH Entscheidung: Keine Berücksichtignung der vom Mieter eingebauten Einrichtungen
- BGH Entscheidung: Berechnung der Kappungsgrenze bei einem nicht behebbaren Mangel
- BGH Entscheidung: Verwendung eines fast 20 Jahre alten Mietspiegels
- BGH Entscheidung: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch das Gericht
- BGH Entscheidung: Gutachter muss die Wohnung nicht besichtigt haben
- BGH Entscheidung: Verschiebung des Sonderkündigungsrechtes bei späterem Wirksamkeitstermin
- BGH Entscheidung: Zustimmungsklage nur bei wirksamen Erhöhungsverlangen
- redaktionelle Änderungen
Ergänzung um u.a.:
- Berücksichtigung des Mietrechtsanpassungsgesetzes zum 01.01.2019
- BGH Entscheidung: Mieterhöhung im Einfamilienhaus mit Begründungsmittel Mietspiegel für Geschosswohnungsbau
Ergänzung um u.a.:
- Berücksichtigung der BGH Entscheidung zum Widerrufsrecht vom 17.10.2018
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