Die Zuteilungsreife ist ein Begriff aus dem Bausparen und bedeutet, dass der Bausparer seine Bausparsumme zugeteilt bekommt. Das Bausparen ist eine Kombination aus Sparen und Finanzieren, d.h., man schließt einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von bspw. 100.000 € ab, spart einen bestimmten, vorher vereinbarten Anteil davon an und erhält bei der Zuteilung den angesparten Betrag (Bausparguthaben) und den Darlehensteil (Bauspardarlehen) aus der Zuteilungsmasse ausgezahlt.
Die Zuteilung beschreibt also den Übergang von der Ansparphase in die Darlehensphase. Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine Zuteilungsreife des Bausparvertrages zu erreichen, variieren von Bausparkasse zu Bausparkasse, bestehen aber stets drei Elementen:
1. Eine Mindestansparung muss vorhanden sein (40 % bis 50 % der Bausparsumme) 2. Mindestvertragsdauer (i. d. R. mind. 18 Monate) 3. ausreichende Bewertungszahl
Die Bewertungszahl ist "Zeit und Geld - Größe", d.h., beide Faktoren fließen in ihre Berechnung mit ein. Die Art der Berechnung variiert von Bausparkasse zu Bausparkasse und von Tarif zu Tarif. |
Beispiel:
- Zinssummenmethode: Aus der Summe der Guthabenzinsen wird die Bewertungszahl errechnet. Da man die Zinsen als Grundlage nimmt, wird die zeitliche Komponente berücksichtigt. - Mischmethode: {Sparguthaben + (Zinsen * Faktor)} / Regelsparbeitrag = Bewertungszahl. Der Faktor variiert von Kasse zu Kasse und Tarif zu Tarif
Voraussetzung für die Zuteilung ist, dass die Mindestansparung und die Mindestvertragdauer eingehalten sind. Daneben muss die für den Bausparer individuell berechnete Bewertungszahl mindestens der Mindestbewertungszahl entsprechen, die von der Bausparkasse vorgegeben wird. Damit wird gewährleistet, dass der Bauspartarif ein angemessenes individuelles Sparer - Kassen - Leistungsverhältnis aufweist. Die Mindestbewertungszahl für kommende Zuteilungen kann nicht vorhergesagt werden, weil das jeweilige Volumen der Zuteilungsmasse von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängt. Daraus folgt, dass auch der Zeitpunkt der Zuteilung nicht exakt feststeht. Je nach den Konditionen beträgt die Ansparphase ca. 7 bis 9 Jahre. |