Verflechtung
Was bedeutet Verflechtung im Maklergeschäft?
Beim Immobilienmakler gilt das Prinzip der Unabhängigkeit, d.h., der Makler ist stets ein Dritter. Er darf weder wirtschaftlich noch persönlich von den Hauptvertragspartner (bspw. Käufer und Verkäufer) abhängig |
sein, da sonst eine sogenannte Verflechtung bestände. |
Echte Verflechtung:
Der Makler ist rechtlich oder wirtschaftlich so an dem Dritten beteiligt, dass er quasi identisch ist. |
Entscheidend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und haben Dritter und Makler die Fähigkeit zur selbständigen unabhängigen Willensbildung |
Unechte Verflechtung:
Der Makler befindet sich in einem Interessenkonflikt, der ihn an der sachgerechten Wahrung der Interessen des Auftraggebers hindert, ohne dass es ein echtes Beherrschungsverhältnis zwischen Makler und Dritten gibt. |
Beispiele: |
Uneinheitlich ist die Rechtsprechung für den Fall, dass der Makler Objekte seines Ehepartners vermittelt. |
Intakte Ehe = Verflechtung ist anzunehmen |
[Text: Hennig; Immothek24]
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