Die Prolongation bedeutet, dass ein Kredit aus der Zinsbindungsdauer, die auch Konditionsfestschreibungsdauer genannt wird, kommt und verlängert wird (lat. prolongare = verlängern).
Im Gegensatz zu einer Umschuldung wird bei der Prolongation nicht der Darlehensgeber gewechselt, sondern es werden lediglich die Zinsen angepasst. Dadurch kommt es nicht zu einer neuen Bearbeitungsgebühr und auch ein neues Wertermittlungsgutachten ist nicht erforderlich. Ein Disagio/ Damnum kann jedoch wieder vereinbart werden. Sollte dies der Fall sein, würde der Nominalzinssatz geringer ausfallen, als bei fehlender Vereinbarung eines Disagios/ Damnums.
Hat ein Unternehmen viele Darlehen aufgenommen, kann es dazu kommen, dass zu einem künftigen Termin viele seiner Darlehen zur Prolongation anstehen. Dies erscheint auf den ersten Blick unproblematisch, da jedoch nicht vorhergesagt werden kann, wie zu diesem Zeitpunkt das Zinsniveau am Markt ist, besteht |
für das Unternehmen durch die Prolongation mehrerer Darlehen ein hohes Liquiditätsrisiko, falls die Zinsen zu diesem Zeitpunkt hoch sein sollten. Man bezeichnet dies auch als Prolongationsklumpenrisiko. Um dieses Risiko gering zu halten, muss das Finanzmanagement des Unternehmens hier steuernd eingreifen, indem es die Prolongationszeitpunkte streut.
Wie lang das Unternehmen die Zinsbindungszeiträume wählt, hängt von mehreren Faktoren ab, sicher kann davon ausgegangen werden, dass der Darlehensnehmer bei niedrigen Zinsen einen langen und bei hohen Zinsen einen kurzen Zeitraum wählen wird. Aber auch unternehmenspolitische Entscheidungen können ausschlaggebend sein. Möchte man sich von einer Immobilie in den nächsten fünf Jahren trennen, kann aber momentan auf Fremdkapital nicht verzichten, so wäre es wahrscheinlich auch in einer niedrigen Zinsphase nicht sinnvoll, eine Zinsbindung von 10 Jahren zu wählen, da dann mit einer Vorfälligkeitsentschädigung gerechnet werden muss. |