Die Abkürzung IAS steht für International Accounting Standards und die Abkürzung IFRS steht für International Financial Reporting Standards. Es handelt sich bei ihnen um internationale Rechnungslegungsstandards. Diese internationalen Standards werden durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht. Der IASB setzt sich aus Vertretern mehrerer Länder zusammen, die mit der Thematik der Rechnungslegung betraut sind (bspw. Wirtschaftsprüfer, Unternehmensvertreter). Träger des IASB ist eine Stiftung mit Sitz in London. Bis zu einer Umstrukturierung im Jahr 2001 wurde die IASB als International Accounting Standards Commitee (IASC) bezeichnet. Dies erklärt auch die Doppelbezeichnung IAS und IFRS, da Regelungen, die bis zu dieser Umstrukturierung erlassen wurden als IAS und danach getroffene Regelungen als IFRS bezeichnet werden.
Zu unterscheiden sind das Framework, die einzelnen Standards (IAS/ IFRS) und die Interpretationen.
Das Framework bildet einen Rahmen für die IAS/ IFRS und umfasst die Grundlagen der Rechnungslegung. Das Framework ist weniger für die praktische Anwendung von Bedeutung, sondern liefert eher Grundsätze für die Entwicklung der einzelnen IAS/ IFRS.
Die einzelnen Standards (IAS/ IFRS) liefern die direkten Rechnungslegungsvorschriften und bilden den Kernbereich. Sie können problemorientiert oder branchenorientiert sein.
Die Interpretationen liefern bei Fragen, die durch die IAS/ IFRS nicht geklärt werden, Hilfestellungen. Sie werden von dem International Financial Reportings Interpretation Committee (IFRIC) angefertigt.
Vergleicht man die IAS/ IFRS mit dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), so zeigen sich erhebliche Unterschiede. Das HGB ist auf den Gläubigerschutz ausgerichtet, während sich die angelsächsisch geprägten IAS/ IFRS auf die Investoren ausrichten. |
Die deutsche Rechnungslegungsvorschriften sind u.a. durch folgende Eigenschaften charakterisiert:
- enger Zusammenhang zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz, daher sind steuerpolitische Entscheidungen auch in der Handelsbilanz sichtbar - Bewertung zu historischen Kosten und Bildung stiller Reserven - Häufig Konzentration auf die Bestandsgrößen (Bilanz) und weniger auf Stromgrößen (GuV) - Tendenzielle Überbewertung von Passiva und tendenzielle Unterbewertung von Aktiva (Vorsichtsprinzip)
Die Rechnungslegungsvorschriften nach IAS/ IFRS sind u.a. durch folgende Eigenschaften charakterisiert:
- Konzentration auf die Interessen des Investors - Starke Bewertung von Stromgrößen (Cash Flow) - Bewertung zu Marktwerten - Hohe Relevanz der Informationen über das Unternehmen
Aufgrund einer Verordnung der EU sind die börsennotierten Unternehmen in EU - Mitgliedstaaten ab 2005 (Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen), zur Rechnungslegung nach dem IAS/ IFRS verpflichtet. Ziel ist, mehr Transparenz und Offenlegung von relevanten Details der Unternehmensabschlüsse im Interesse der Investoren zu erreichen. |