Bei Elementarschäden handelt es sich um Schäden, die durch das Einwirken der Elementargewalten entstehen. Dabei ist zwischen den relativ häufig auftretenden Schäden durch Sturm oder Feuer und den Elementargewalten zu unterscheiden.
Die Elementargewalten umfassen bspw. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese sind anders als die Risiken Sturm, Leitungswasser und Feuer regelmäßig nicht in den Sachversicherungen, wie bspw. der verbundenen Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung, gedeckt.
Der potenzielle Versicherungsnehmer sollte genau prüfen, ob eine Elementarschädenversicherung für ihn erforderlich ist. Befindet sich das Gebäude in einem Gebiet, in welchem weder Überflutungsgefahr besteht noch mit Erdbeben zu rechnen ist, kann auf diese Versicherung meist verzichtet werden. Elementarschädenversicherungen haben recht hohe Prämien, da die Elementarschäden auch für die Versicherung |
ein hohes Risiko darstellen. Während durch Sturm und Feuer eine kalkulierbare Größe an Schäden jährlich entsteht, sind die Elementarschäden nur schwer berechenbar und mit einer großen Schadenssumme verbunden. Man denke bspw. an die Überschwemmungen der Oderflut. Die Versicherung muss daher hohe Rücklagen bilden oder eine entsprechend hohe Rückversicherung abschließen.
Auch die in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthaltene Abwälzung des Risikos von Wasserschäden auf den Versicherer führt bei Überschwemmungen nicht zu einer Absicherung des Versicherungsnehmers, da hier nur das Risiko von Leitungswasserschäden, bspw. durch einen Rohrbruch, auf den Versicherer übertragen wird. Kommt es durch eine Elementargewalt hingegen zu einem Rückstau, d.h., strömt Abwasser in den Keller, obwohl keine Verstopfung vorliegt, ist auch dies bei einer Elementarschädenversicherung in der Regel nicht mitversichert. |