Bagatellreparaturen
Was sind Bagatellreparaturen?
Bei den Bagatellreparaturen handelt es sich um um kleine Instandhaltungsarbeiten im Mietobjekt. Der Begriff wird synonym mit den Begriffen Kleine Instanhaltungen und Kleinreparaturen verwendet. Eine Definition des Umfangs dieser Kleinen Instandhaltungen findet man im § 28 der II. Berechnungsverordnung. Demnach umfassen sie die folgenden Arbeiten: |
möglich. Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum muss auch eine maximale Kostenobergrenze pro Reparatur vereinbart werden. Diese liegt bei 75,- €, wobei einige Gerichte heute auch etwas höhere Beträge akzeptieren. Zusätzlich muss eine maximale Obergrenze für die jährliche Belastung vereinbart werden. Hier ist eine Summe von 6% der Jahresnettomiete möglich. Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume müssen diese Belastungsgrenzen nicht zwingend vereinbart werden. |
[Text: Hennig; Immothek24]
Empfehlungen von Amazon: |
Mehr Literaturhinweise finden Sie hier. |
Noch mehr Immo-Tipps finden Sie in unserem Archiv.