Zuschreibung
Was bedeutet "Zuschreibung" im Grundstücksrecht?
Bei der Zuschreibung gemäß § 890 Abs. 2 BGB wird ein Grundstück zum Bestandteil eines anderen Grundstücks gemacht. Das zugeschriebene Grundstück wird zum unwesentlichen Bestandteil des Hauptgrundstücks. In der Folge erstrecken sich Belastungen, die auf dem Hauptgrundstück lasteten, nachrangig auch auf das zugeschriebene Grundstück, während die Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks sich nur auf diesen Teil erstrecken. |
steht die Vereinigung. Hier werden mehrere Grundstücke in der Weise vereinigt, dass sie als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen werden, es entsteht somit ein neues Grundstück. Bestehende Belastungen bleiben an den Teilgrundstücken unverändert bestehen. |
[Text: Hennig; Immothek24]
Empfehlungen von Amazon: |
Mehr Literaturhinweise finden Sie hier. |
Noch mehr Immo-Tipps finden Sie in unserem Archiv.