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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Überhang

Wem gehören die Äpfel?

Zu Streitigkeiten unter Nachbarn kommt es oft, wenn es um die Frage geht, wem denn die Kirschen gehören und wie weit z.B. Zweige hinüber ragen dürfen. Allerdings ist auch dieser Problembereich recht eindeutig im BGB (§ 910 BGB) geregelt.

Überhang und Überwuchs
Der Eigentümer darf Wurzeln und Zweige, die herüberhängen bzw. eingedrungen sind abschneiden und behalten, sofern sein Grundstück hierdurch beeinträchtigt wurde. Zu beachten ist, dass im Fall des Zweiges dem Nachbarn

eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt werden muss, bei der auch Vegetationsperioden berücksichtigt werden müssen. Wurzeln dürfen auch ohne Fristsetzung entfernt werden, wenn von diesen eine Beeinträchtigung ausgeht, jedoch muss bei Wurzeln eine eventuelle Baumschutzverordnung beachtet werden.

Überfall
Früchte, die auf ein Grundstück fallen gelten als Früchte dieses Grundstücks, d.h., dass durch das Herunterfallen die Frucht quasi den Eigentümer wechseln kann (§ 911 BGB). Allerdings darf der Nachbar nicht die Früchte selber pflücken oder eventuell am Baum schütteln.

[Text: Hennig; Immothek24]

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