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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Triple-Net-Miete

Was ist eine Triple - Net - Miete?

Die Bezeichnung Triple – Net – Miete kann man in der Geschäftsraummiete finden. Sie bedeutet eine dreifache Nettomiete und liegt vor, wenn der Mieter neben Steuern und Abgaben, Kosten der Versicherung und den Betriebskosten auch die Kosten für Instandhaltung/ Instandsetzung an Dach und Fach trägt. Dabei handelt es sich nicht um einen rechtlichen, sondern um einen wirtschaftlichen Begriff.

Trägt der Mieter die o.g. Kosten mit Ausnahme der Kosten für Instandsetung/ Instandhaltung an Dach und Fach, spricht man auch von einer Double – Net – Miete.

Instandhaltung/ Instandsetzung an Dach und Fach beschreiben Reparaturen an den konstruktiven Teilen des Gebäudes (Dach, Fassade, tragende Teile, etc.). Diese können in einem Geschäftsraummietvertrag nur mittels einer individuellen Vereinbarung auf den Mieter übertragen werden, d.h., in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung wäre eine solche Klausel unwirksam.

Da in einem Geschäftsraummietverhältnis eine weitgehende Vertragsfreiheit gilt und mietpreisrechtliche Vorschriften aus der Wohnraummiete keine Anwendung finden, können die Vertragspartner noch weitere Mietgestaltungen vereinbaren. Nicht selten werden bspw. Umsatzmieten vereinbart, bei denen die Miete vom Umsatz des Mieters abhängig gemacht wird. Auch die Kopplung der Miete an eine Preisklausel ist geläufig. Hier muss zwischen genehmigungspflichtigen Klauseln (Wertsicherungsklausel) und nicht genehmigungspflichtigen Klauseln (Spannungsklausel, Kostenelementeklausel, Leistungsvorbehaltsklausel) unterschieden werden. Für eine solche Genehmigung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, allerdings gelten Wertsicherungsklauseln in Geschäftsraummietverhältnissen unter bestimmten Bedingungen als automatisch genehmigt. Eine Triple – Net – Miete beschreibt nur den Umfang der Miete und kann daher in ihrer Entwicklung ebenfalls an eine Preisklausel gekoppelt werden.

[Text: Hennig; Immothek24]

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