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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Timesharing

Was ist Timesharing?

Timesharing ist ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht einer Immobilie mit regelmäßig (jährlich) wiederkehrenden Nutzungszeiträumen. Man kann das Timesharing auch als Teilzeitwohnrecht bezeichnen. Der Nutzungsberechtigte erwirbt gegen die Zahlung eines Betrages das Recht eine Wohnung oder ein Haus (Finca, etc.) während einer bestimmten Zeit zu nutzen.

Meist wird dieses Nutzungsrecht mit einer Gesamtlaufzeit von 30 bis 50 Jahre begrenzt. Die laufenden Kosten der Anlage für Betrieb, Verwaltung und Instandhaltung werden als laufende Belastung auf den Nutzungsberechtigten übertragen.

Um die Erwerber des Timesharings zu schützen, hat die EU 1994 eine Richtlinie erlassen, die in Deutschland mittels dem Teilzeitwohnrechtsgesetz (TzWrG) umgesetzt wurde und dessen Regelungen sich seit der Schuldrechtsreform im BGB (§§ 481–487) wiederfinden. Diese Vorschriften betreffen den Verkauf eines Nutzungsrechtes von einem Unternehmer an einen Verbraucher, sodass ein Geschäft von privat an privat nicht erfasst wird und finden nur Anwendung, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von drei Jahren hat. Kernpunkte dieser Verbraucherschutzregelungen sind:

- Der Unternehmer muss dem Verbraucher einen Prospekt aushändigen, der u.a. eine

- allgemeine Beschreibung des Gebäudes enthält.

- Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen.

- Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag bedarf der Schriftform und muss in der Sprache des Verbrauchers verfasst sein.

- Es dürfen keine Anzahlungen vor Ablauf der Widerrufsfrist angenommen oder gefordert werden.

Das Timesharing ist besonders in den USA und weniger in Deutschland beliebt. Als nachteilig ist sicher zu bewerten, dass der Nutzungsberechtigte neben der Einmalzahlung auch laufende Kosten hat und zusätzlich die Kosten für die Anfahrt trägt. Es ist daher fraglich, ob dieser Weg preiswerter ist, als pauschal gebuchte Reisen.

[Text: Hennig; Immothek24]

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