Sicherungsgrundschuld
Was ist eine Sicherungsgrundschuld?
Bei einem Blick in das BGB wird man zwar fündig, wenn man den Begriff Sicherungshypothek sucht, bei der Sicherungsgrundschuld kann jedoch kein Treffer verbucht werden. Dies hängt mit dem gesetzlichen Inhalt der Grundschuld zusammen, die anders als die Hypothek, abstrakt ist, d.h., nicht von einer Forderung abhängt. |
Die Sicherungsgrundschuld bildet somit den Regelfall. Bei ihr wird die Grundschuld mittels eines Sicherungsvertrages (auch Sicherungsabrede genannt), der zwischen dem Eigentümer und dem Gläubiger geschlossen wird, an eine Forderung gekoppelt. Diese Verbindung ist jedoch rein schuldrechtlich, daher erfolgt auch keine Grundbucheintragung als Sicherungsgrundschuld. Wird die Grundschuld zur Absicherung eines Darlehens bestellt, so kann davon ausgegangen werden, dass bereits konkludent eine Sicherungsabrede erfolgt. |
[Text: Hennig; Immothek24]
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