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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Selbstauskunft

Was darf in einer Selbstauskunft gefragt werden?

Jede Mietvertragspartei muss über Umstände aufklären, die für die Entscheidung über den Vertragsabschluss der anderen Partei entscheidend sind. Um sich ein Bild von dem potentiellen neuen Mieter machen zu können verwendet eine Mehrheit der Vermieter Selbstauskunftsformulare. Der Mieter muss eine solche Selbstauskunft nicht erteilen, jedoch wird er dann wohl als Mieter nicht in Frage kommen. Erteilt der Mieter Auskünfte, so müssen diese wahrheitsgemäß sein. Dies gilt nicht, wenn die Fragen die Intims- und Privatsphäre beeinträchtigen.

Unzulässige Fragen sind bspw.:

- Möchten Sie heiraten?
- Möchten Sie Kinder bekommen?
- Sind Sie Mitglied im Mieterverein?

Zulässig sind Fragen, die für die Abschlussentscheidung von objektiver und grundsätzlicher Bedeutung sind.
Beispiele:

- Familienstand
- Arbeitsverhältnis
- Einkommensverhältnis
- Raucher/ Nichtraucher

[Text: Hennig; Immothek24]

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