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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Schwabesches Gesetz

Für wen gilt das Schwabesche Gesetz?

Bei dem Schwabeschen Gesetz handelt es nicht um ein Gesetz im Sinne einer Rechtsnorm, sondern um eine Erfahrungsregel, mit welcher ein Zusammenhang zwischen den Wohnungsausgaben und den Einnahmen eines Haushaltes dargestellt wird. Es besagt, dass je ärmer Jemand ist, desto größer ist die Summe, welche er im Verhältnis zu seinem Einkommen für die Wohnung ausgeben muss. Dies hat der Statistiker H. Schwabe in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgrund von Datenerhebungen in Berlin festgestellt.

Dieser einfachen Beziehung zwischen Einkommen und Ausgaben für die Wohnung wurde entgegengehalten, dass in den unteren Einkommenschichten der Anteil für die Wohnungsausgaben am Einkommen erst steigt oder gleich bleibt und erst ab einem bestimmten Einkommen das Schwabesche Gesetz greifen würde.

Das Schwabesche Gesetz wurde 1927/28 von F. Lüdtge

weiterentwickelt und als Lütgesche Regel bekannt. Lütge stellte nicht nur die Einkommen den Ausgaben für die Wohnung gegenüber, sondern betrachtete auch die sozialen Schichten und ergänzte die Betrachtung somit um eine soziale Komponente. Lüdtge stellte fest, dass bei Arbeiterhaushalten die Ausgaben für die Miete tatsächlich mit steigendem Einkommen relativ sinken würden, während dies bei Beamtenhaushalten nicht mehr galt.

Lütge unterteilte die Ausgaben für die Wohnung in die Mietausgaben (hier für die Nettokaltmieten), Ausgaben für die Heizung und Beleuchtung, sowie für Einrichtungen. In der gesamten Betrachtung spiegelt die Untersuchung daher nicht die Kosten für die Wohnung, sondern eher die Kosten für das Wohnen wider.

Auch wenn es fraglich ist, ob diese Betrachtungen auf die heutige Situation übertragen werden können, stellen das Schwabesche Gesetz und die Lütgesche Regel interessante Ansätze dar

[Text: Hennig; Immothek24]

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