PPP
PPP steht für Public Private Partnerships (öffentlich-private Partnerschaft). Dabei besteht eine meist langfristig angelegte Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und privaten Wirtschaftsunternehmen, mit dem Streben die unterschiedlichen Stärken bestmöglich auszunutzen. Bestehende Ressourcen wie z.B. Kapital, Fachwissen oder Personal sollen den Partnern unter einer einheitlichen Organisation gegenseitigen Nutzen verschaffen und Risiken optimal verteilen.
Durch diese Partnerschaft verspricht sich die öffentliche Hand eine Entlastung der angespannten und teils überschuldeten Haushalte. Dagegen hoffen private Unternehmen auf die Erschließung neuer, ertragreicher Geschäftsfelder durch die Beteiligung an PPP-Projekten.
Während eine Konzentration der Partner auf die jeweiligen Stärken sowie Kernkompetenzen und einer damit einhergehenden Effizienzsteigerung als positiver Effekt einer solchen Partnerschaft gewertet werden kann, besteht im Gegenzug die Gefahr der zunehmenden Abhängigkeit des Staates von privaten Unternehmen in Verbindung mit einem steigenden Kontrollverlust.
Public Private Partnerships finden in den verschiedensten Bereichen statt. Schwerpunkte solcher Kooperationen finden sich derzeit vor allem im Verkehrswesen sowie im öffentlichen Hochbau |
wieder. Verschiedene Schulsanierungsprogramme oder auch die Neugestaltung des Berliner Stadtschlosses sind nur einige Beispiele solcher Projekte. Vor allem aber auf Bundesebene tut sich endlich etwas. Erst kürzlich erhielt Hochtief PPP Solutions nach rund dreijähriger Vorbereitungszeit den Zuschlag für das millionenschwere Projekt Fürst-Wrede-Kaserne. Weitere Hochbauprojekte des Bundes stecken unmittelbar in der Vorbereitung.
Mittelfristig soll der Anteil von PPP an den öffentlichen Investitionen von derzeit 4 % auf 15 % erhöht werden. Um dieses Ziel zu realisieren, soll vor allem die PDG (Partnerschaften Deutschland Gesellschaften) nach britischem Vorbild als privatöffentliche Beratungsgesellschaft in Vorbereitung von öffentlichen Investitionen den PPP-Gedanken auf Seiten des Staates einbringen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass sich die derzeit noch übersichtlich vertretenden ausländischen Investoren zunehmend an PPP-Projekten beteiligen werden, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Stabilität in Deutschland.
Die Rechtsgrundlage für PPP bildet das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften“ (kurz: ÖPP-Beschleunigungsgesetz). |
[Text: Hennig; Immothek24]
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