Ortsübliche Vergleichsmiete
Ist die ortsübliche Vergleichsmiete dasselbe wie die Marktmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein Begriff, der insbesondere im Zusammenhang mit Mieterhöhungen nach § 558 BGB von Bedeutung ist. |
Vergangenheitsorientierung wurde 1993 mit dem 4. Mietrechtsänderungsgesetz sogar verstärkt, da zuvor nur die letzten drei Jahren herangezogen wurden. Dies ist gewollt, denn so fließen im Verhältnis von Neuvertragsmieten und Bestandsmieten mehr Bestandsmieten in die Berechnung mit ein, wodurch im Mittel die ortsübliche Vergleichsmiete niedriger ausfällt. |
[Text: Hennig; Immothek24]
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