Öffnungsklausel
Welche Bedeutung hat eine Öffnungsklausel im WEG?
Grundsätzlich gilt im Wohnungseigentum, dass eine Vereinbarung nur durch eine Vereinbarung geändert werden kann. Was aber gilt, wenn vereinbart wurde, dass zur Änderung einer Vereinbarung keine Vereinbarung, sondern ein Beschluss ausreichend sein soll? |
Abs. 4 WEG). Dies ist unproblematisch, da ein Erwerber in der Gemeinschaftsordnung nachschlagen kann, ob eine solche Öffnungsklausel besteht und er kann dann anschließend anhand der Beschluss - Sammlung überprüfen, ob und wenn ja welche Regelung auf diesem Weg getroffen wurden. |
[Text: Hennig; Immothek24]
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