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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Miteigentumsanteil

Was ist ein Miteigentumsanteil?

Der Anteil des gemeinschaftlichen Eigentums des einzelnen Wohnungseigentümers wird durch den Miteigentumsanteil repräsentiert.

Es gibt keine zwingende Regel, wie der Miteigentumsanteil berechnet wird. Im Allgemeinen wird gefordert, dass es sich um ein logisches und nachvollziehbares Verfahren handelt. Während sich in der Praxis die Wohn- oder Nutzfläche als Kriterium durchgesetzt hat, können auch andere Gesichtspunkte (bspw. Lage im Haus) mit einfließen. Die Entscheidung liegt

beim einräumenden Eigentümer. Auch nach der Begründung des Wohnungseigentums. Notwendig hierfür ist die Einigung der betroffenen Eigentümer und die Eintragung der Änderung im Grundbuch.

Der Miteigentumsanteil ist nach dem WEG u.a. wichtig für die Beschlussfähigkeit der Versammlung, die Kostenverteilung und die Haftung im Außenverhältnis. Bei entsprechenden Vereinbarungen der Eigentümer kann die Bedeutung des Miteigentumsanteils ausgeweitet werden, bspw. auf das Stimmrecht des einzelnen Eigentümers.

[Text: Hennig; Immothek24]

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