Unter Mediation versteht man eine außergerichtliche Lösung von Konflikten. Eingeschaltet wird ein unparteiischer Vermittler (Mediator), dessen Aufgabe es u.a. ist, die Motivation der Konfliktparteien (Medianten) offen zu legen, um daraus einen optimalen Kompromiss aufzuzeigen. Die Aufgabe der Mediation wird oftmals mit dem „Orangenbeispiel“ beschrieben.
Das Orangenbeispiel:
Ausgangssituation: Zwei Parteien streiten gleichberechtigt um eine Orange.
Typische Lösung: Jede Partei erhält eine halbe Orange.
Der Mediator findet heraus, dass Partei A einen Kuchen backen möchte, während Partei B den Saft trinken möchte.
Optimale Lösung: Partei A erhält die Schale der Orange als Geschmacksbringer und Partei B erhält den Saft. Der Mediator ist nicht entscheidungsbefugt und macht in der Regel keinen konkreten Lösungsvorschlag, sondern versucht |
bei den Parteien ein Verständnis für die andere Seite zu schaffen. Die Medianten sind daher in den Lösungsprozess aktiv eingebunden.
Die Mediation beruht auf einer freiwilligen Teilnahme und setzt daher den Mitwirkungswillen der Medianten voraus. Insbesondere da auch nur dann eine optimale Lösung erzielt werden kann, wenn die Medianten ihre Gründe für den Konflikt offen legen. Die Mediation wird daher scheitern, wenn die Konfliktparteien nicht kooperativ sind oder der ausdrückliche Wille nach einer Drittentscheidung besteht.
Mediation in der Immobilienwirtschaft
Für die Immobilienwirtschaft finden sich zahlreiche Möglichkeiten für einen Einsatz der Mediation. Insbesondere, wenn die Parteien noch für eine längere Zeit in einer räumlich oder vertraglichen Beziehung stehen, erscheint die Mediation sinnvoll, da durch die Schaffung von gegenseitigem Verständnis und Einsicht ein besseres Miteinander erzielt werden kann, ohne „das Klima zu vergiften“. Beispielhaft zu nennen sind Konflikte zwischen Grundstücksnachbarn, Mietern und Wohnungseigentümern. |