Maß der baulichen Nutzung
Welche Aussage liefert das "Maß der baulichen Nutzung"
Das Maß der baulichen Nutzung ist eine wichtige Festlegung in der Bauleitplanung. Mit ihm wird vorgegeben, wie groß ein Gebäude sein darf.
Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung durch folgende Festsetzungen bestimmt werden:
- der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen
- der Geschoßflächenzahl (GFZ) oder der Größe der Geschoßfläche
- der Baumassenzahl (BMZ) oder der Baumasse
- der Zahl der Vollgeschosse
- der Höhe baulicher Anlagen
Bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan ist festzusetzen
- stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen
- die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen, wenn ohne ihre Festsetzung öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können.
Die beiden bedeutensten sind GRZ und GFZ.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Die Geschoßflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Die Definitionen und allgemeinen Auslegungen dieser Begriffe findet amn in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
[Text: Hennig; Immothek24]
Lesen Sie mehr in unserem Skript "Überblick über das Baurecht".
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