Bei einem Leerverkauf wird ein Gut (Ware, Währung, Wertpapier) verkauft, welches der Verkäufer noch nicht besitzt. Der Vorteil für den Verkäufer wird realisiert, wenn der Preis des Gutes bis zum Erfüllungszeitpunkt sinkt.
Der Leerverkauf kann als Kassageschäft (kurzfristige Erfüllung) oder Termingeschäft (künftige Erfüllung) erfolgen. Bei einem Kassageschäft muss das Gut kurzfristig geliefert werden. Da der Leerverkäufer selbst nicht über dieses Gut verfügt, muss er sich dieses leihen. Bei einem Leerverkauf wird ein Gut (Ware, Währung, Wertpapier) verkauft, welches der Verkäufer noch nicht besitzt. Der Vorteil für den Verkäufer wird realisiert, wenn der Preis des Gutes bis zum Erfüllungszeitpunkt sinkt.
Der Leerverkauf kann als Kassageschäft (kurzfristige Erfüllung) oder Termingeschäft (künftige Erfüllung) erfolgen. |
Bei einem Kassageschäft muss das Gut kurzfristig geliefert werden. Da der Leerverkäufer selbst nicht über dieses Gut verfügt, muss er sich dieses leihen. Für die Rückgabe des geliehenen Gutes muss der Leerverkäufer dieses geliehene Gut in der Zukunft kaufen.
Findet der Leerverkauf als Termingeschäfte statt, muss erst in der Zukunft geliefert werden. Der Leerverkäufer kann das Gut vor dem Fälligkeitstermin kaufen und zum Termin liefern.
Gewinn- und Verlustmöglichkeiten des Leerverkäufers können realisiert werden, wenn der Preis des Gutes gefallen ist, da der Verkäufer dann einen geringeren Preis zahlen muss, als er bei dem Verkauf erzielt hat. Ist der Preis jedoch gestiegen, macht der Verkäufer einen Verlust, da er sich zu einem höheren Preis kaufen muss. |