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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Grundbuch

Was ist das Grundbuch?

Neben dem Liegenschaftskataster bildet das Grundbuch die wichtigste Informationsquelle über ein Grundstück. Rechtliche Basis für das Grundbuch bilden die Grundbuchordnung (GBO) und die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV).

Der Grundstücksbegriff ist nicht einheitlich definiert. Im Rechtssinn ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist. Dabei kann ein Grundstück im Rechtssinn aus mehreren Flurstücken bestehen.

Letztlich wird für das Grundstück ein Grundbuchblatt angelegt, welches die Angaben für das jeweilige Grundstück enthält.

Die wesentliche Funktion des Grundbuches liegt im Ausweis der dinglichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken. Es gibt Auskunft über:

- den Bestand eines Grundstücks
- das Eigentum (sowie den Rechtsgrund der Eintragung) am Grundstück
- die dinglichen Belastungen (sowie deren Rangverhältnisse) des Grundstücks

Das Grundbuch liefert dagegen keinen Nachweis über bestehende schuldrechtliche Belastungen.

Öffentliche Lasten findet man nur dann im Grundbuch, wenn diese aufgrund spezieller Regelungen eingetragen wurden.

Die Grundbücher werden (mit Ausnahme von Baden – Württemberg) von den Grundbuchämtern geführt, welche Abteilungen der Amtsgerichte sind.

Weitere Funktionen des Grundbuchs:

- Konstitutivfunktion
- Vermutungsfunktion
- Gutglaubensfunktion
- Rechtschutzfunktion

Das Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Dabei kann das Grundbuch als Realfolium oder als Personalfolium geführt werden. Das Realfolium, bei dem für jedes Grundstück ein Grundbuchblatt angelegt wird, hat sich bei den Grundbuchämtern durchgesetzt.

Wer das Grundbuch einsehen möchte, muss ein berechtigtes Interesse darlegen.

[Text: Hennig; Immothek24]

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