Endpreisangabe
Muss in einer Immobilienanzeige der Endpreis angegeben werden?
Gemäß der Preisangabenverordnung (PangV) muss derjenige, der Waren oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen unter Angabe von Preisen wirbt, stets Endpreise angeben. |
abschließen kann. Dies unterscheidet das Angebot deutlich von der Werbung. In der Werbung müssen daher keine Preise angegeben werden. Sollte jedoch ein Preis benannt werden, so muss es sich wiederum um den Endpreis handeln. |
[Text: Hennig; Immothek24]
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