Dienstbarkeit
Worin unterscheiden sich eine beschränkt persönliche und eine Grunddienstbarkeit?
Dienstbarkeiten bedeuten für das belastete Grundstück, dass jemand anderes das Grundstück oder Teile des Grundstücks in bestimmten Beziehungen nutzen darf oder dass eine bestimmte Handlung auf dem Grundstück nicht vorgenommen werden darf. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Inhalt einer |
Dienstbarkeit immer einen Verzicht des Eigentümers darstellt, d.h., ein positives Tun ist niemals Inhalt einer Dienstbarkeit. Dabei kann das Recht dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zustehen (Grunddienstbarkeit) oder einer anderen Person (beschränkt persönliche Dienstbarkeit). |
Grunddienstbarkeit | Beschränkt persönliche Dienstbarkeit | |
Es dient: | Grundstück | Grundstück |
Es herrscht: | Grundstück | Person |
Grundbucheintragung beim Dienenden: | Abteilung II/ zwingend/ konstitutiv | Abteilung II/ zwingend/ konstitutiv |
Grundbucheintragung beim: Herrschenden | Bestandsverzeichnis/ freiwillig | nicht möglich |
Der wesentliche Unterschied liegt somit auf der Seite des Herrschenden. Bei einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit herrscht eine Person, während bei der Grunddienstbarkeit quasi ein anderes Grundstück herrscht. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist grundsätzlich nicht übertragbar, während die Grunddienstbarkeit bei |
einem Verkauf des herrschenden Grundstücks auf den Käufer übergeht. |
[Text: Hennig; Immothek24]
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