Die Abkürzung D & O Versicherung steht für Directors & Officers Versicherung. Es handelt sich dabei um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die von einem Unternehmen für seine Organe (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, etc.) und die leitenden Angestellten (bspw. Prokuristen) abgeschlossen wird.
Dabei muss der Schaden dem Unternehmen (Innenverhältnis) oder einem Externen bspw. Kunden, Lieferanten oder Gläubiger (Außenverhältnis) entstanden sein und durch die versicherten Personen bzw. Organe verursacht worden sein.
Abgedeckt sind Verletzungen der Sorgfaltspflicht. Dabei sind Schäden, die auf Vorsatz oder auf eine wissentliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind, nicht versichert. |
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Befriedigung berechtigter Ansprüche - die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche
Ersetzt werden in der Regel alle Vermögensschäden, die während der Versicherungsperiode verursacht wurden, sofern die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. Es ist auch möglich, Vermögensschäden in die Deckung aufzunehmen, die vorher verursacht wurden, deren Anspruch aber erst nach Vertragsbeginn erhoben wird. Voraussetzung für diese „Rückwärtsdeckung" ist auch, dass die Pflichtverletzung dem Versicherungsnehmer sowie den versicherten Personen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. |