Startseite | über uns | FAQ | Login Daten | AGB | Impressum | Datenschutzerklärung | Kündigung

Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Berufung / Revision

Berufung und Revision – Wo liegen die Unterschiede?

In der Immobilienwirtschaft werden zahlreiche Streitfälle vor Gericht ausgetragen. Nicht selten ist eine Partei dann mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden und möchte eine höhere Instanz anrufen, hier können die Berufung oder die Revision Anwendung finden.

Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile des 1. Rechtszuges. Die Berufung eröffnet eine zweite Tatsacheninstanz, dient aber an erster Stelle der Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung gegenüber der ersten Instanz.

Die Revision ist die Anfechtung von Endurteilen der Berufungsinstanz. Das angefochtene Urteil wird daraufhin überprüft, ob das Berufungsgericht Fehler bei der Rechtsanwendung begangen hat. Es kommt nicht zu einer neuen Beweisaufnahme.

Als Revisionsgericht dient der Bundesgerichtshof. Das Berufungsgericht ergibt sich aufgrund der ersten Instanz. Ist dies das Amtsgericht, so erfolgt die Berufung beim Landgericht. Ist das Landgericht erste Instanz, erfolgt die Berufung am Oberlandesgericht.

[Text: Hennig; Immothek24]

Empfehlungen von Amazon:

Mehr Literaturhinweise finden Sie hier.

Noch mehr Immo-Tipps finden Sie in unserem Archiv.