Ausbietungsgarantie
Was ist eine Ausbietungsgarantie?
Kommt es bei einer Immobilie zu einer Zwangsversteigerung, so ist nicht sicher gestellt, dass die dinglichen Gläubiger (insbesondere die Grundpfandrechtsgläubiger) vollständig befriedigt werden.
Eine Lösung für dieses Problem kann u.U. eine Ausbietungsgarantie liefern. Hierbei verpflichtet sich der Garant, ein bestimmtes Gebot während des Versteigerungstermin abzugeben.
Diese Ausbietungsgarantie hat lediglich eine schuldrechtliche Wirkung und auf den Verlauf des Versteigerungstermins keine verbindliche Wirkung. Auch ist nicht sichergestellt, dass der Garant den Zuschlag zu dem vereinbarten Gebot erhält, da schließlich auch ein höheres Gebot abgegeben werden kann.
Man bezeichnet eine Ausbietungsgarantie daher als eine |
bedingte Verpflichtung zum Grunderwerb. Eine Ausbietungsgarantie wird als beurkundungspflichtig angesehen.
Möglich ist auch die Vereinbarung einer Ausfallgarantie. Hierbei wird der Garant den Gläubiger so stellen, als ob im Versteigerungstermin ein vorher vereinbartes Meistgebot erzielt worden wäre.
Bei einem (negativen) Bietabkommen sprechen sich Bieter ab, kein Gebot einer bestimmten Höhe abzugeben. Ziel ist es, die Immobilie zu einem niedrigen Preis zu erwerben. Solche Bietabkommen können sittenwidrig sein.Der Kaufpreis kann unmittelbar vom Käufer an den Verkäufer gezahlt werden (Direktzahlung) oder die Zahlung wird über ein Notaranderkonto abgewickelt. Der Notar ist nicht berechtigt, Bargeld zur Verwahrung oder Ablieferung an Dritte anzunehmen (§ 54a BeurkG). |
[Text: Hennig; Immothek24]
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