Vermietung von Wohnraum
(Skript)
Dieses Skript beschreibt die Vermietung von Wohnraum.
Stichworte:
Wohnungsvermittler, Provision, Bestellerprinzip, Vergabebeschränkung (WBS), Einkommensgrenzen, Benennungsrecht, Besetzungsrecht, Kooperationsvertrag, Bauherrenprivileg, Selbstauskunft, Düsseldorfer Kreis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Abschlußgebühren, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 144 BauGB, Gebäudeenergiegesetz (GEG; früher ENEV 2014), Bundesmeldegesetz
Skriptinfo
Stand: | 08.09.2021 | Seiten/ Blätter | 28/ 33 |
1 GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN
2 DER MAKLER ALS WOHNUNGSVERMITTLER
2.1 Der Wohnungsvermittler als Makler
2.1.1 Vertragsbeziehung des Maklers
2.1.2 Der Provisionsanspruch gemäß § 652 BGB
2.2 Der Wohnungsvermittler
2.2.1 Allgemein
2.2.2 Form des Vermittlungsvertrages
2.2.3 Der Provisionsanspruch
2.2.3.1 Ausschluss des Provisionsanspruchs
2.2.3.2 Das Bestellerprinzip
2.2.3.3 Die Höhe des Provisionsanspruchs
2.2.4 Vertragsstrafen
2.2.5 Abgeltung für Wohnungsräumung
2.2.6 Übernahme von Einrichtungen
2.2.7 Angebote des Wohnungsvermittlers
2.2.8 Anzeigen des Wohnungsvermittlers
3 WOHNUNGSVERMITTLUNGSVEREINE, ETC.
4 VERMIETUNG VON VERGABEBESCHRÄNKTEN WOHNUNGEN
4.1 Vermietung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau
4.1.1 Der Wohnberechtigungsschein
4.1.1.1 Der besondere Wohnbedarf
4.1.1.2 Personenkreiswohnungen
4.1.1.3 Belegungsrecht nach der Art der Belegung
4.1.1.4 Belegungsrechte nach dem Gegenstand der Belegung
4.1.1.5 Einkommensgrenze
4.1.1.6 Freistellung von der Belegungsbindung
4.1.1.7 Selbstnutzung/ Leerstand/ anderweitige Nutzung
4.1.1.8 Bauherrenprivileg
4.1.1.9 Kooperationsverträge
4.1.1.10 Kündigungsanordnung
4.1.1.11 Geschütztes Marktsegment (Regelung Berlin)
4.2 Vermietung im Wohnungsbau der vereinbarten Förderung
4.3 Vermietung im Wohnungsbau der einkommensorientierten Förderung
4.4 Geförderte Sanierungsmaßnahmen
4.5 Genossenschaftswohnungen
4.6 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge gemäß § 144 BauGB
5 VERMIETUNG UND ENERGIEAUSWEIS
5.1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gemäß GEG
5.2 Weiteres
5.2.1 Vorlage bei der Besichtigung
5.2.2 Übergabe bei Vertragsabschluss
5.2.3 Folgen bei Nichtbeachtung
5.2.4 Verantwortlichkeiten
6 DATENERHEBUNG UND VERMIETUNGSPROZESS
6.1 Zeitpunkte nach dem Düsseldorfer Kreis
6.1.1 Der Besichtigungstermin
6.1.2 Konkretes Anmietinteresse
6.1.2.1 Die Selbstauskunft
6.1.3 Entscheidung des Vermieters für einen Interessenten
6.1.3.1 Nachweis der Einkommensverhältnisse
6.1.3.2 Mietschuldenfreiheitsbestätigung / Vormietverhältnis
6.1.3.3 Bonitätsauskunftsdatei (Schufa – Auskunft)
6.2 Löschung und Aufbewahrung der Daten
7 VERMIETUNG UND DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG)
7.1.1 Das AGG im Mietverhältnis
7.1.2 Folgen eines Verstoßes gegen Abschnitt 3 des AGG
7.1.3 Dokumentation
8 VERTRAGSAUSFERTIGUNGSGEBÜHREN
8.1 Gebühren bei preisfreien Wohnraum
8.2 Gebühren bei preisgebundenem Wohnraum
9 MITWIRKUNGSPFLICHT DES VERMIETERS GEMÄß BUNDESMELDEGESETZ
QUELLENVERZEICHNIS
IMPRESSUM
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die ENEV 2014
- redaktionelle Änderungen
- Wohnungsvermittlung über den Vormieter (BGH Urteil vom 14.03.2019)
- Differenzierung zwischen dem Belegungsrecht nach Art und Gegenstand der Belegung
- vertiefende Ausführung zur Selbstauskunft u.a. nach den Vorgaben des Düsseldorfer Kreises
- Problematik einer Bonitätsauskunftsdatei (Schufa - Auskunft)
- BGH Entscheidungen zu Pflichtangaben der ENEV durch den Makler
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